CDU Stadtverband Trossingen

Berechtigte Interessen schützen

Die Fraktionssprecher sehen die Nicht-Öffentlichkeit im Gemeinderat korrekt gehandhabt

Trossingen / fawa Die häufigen nicht-öffentlichen Sitzungen und zu wenige Bekanntgaben der Ergebnisse hat am Montag Hans-Joachim Fischer in der Bürger-Frage-Viertelstunde des Gemeinderats moniert. Die Sprecher der Fraktionen sehen aber keinen Grund für Beanstandungen. Bürgermeister Dr. Clemens Maier erläutert, in welchen Fällen Nicht-Öffentlichkeit geboten ist.
Grundstücksangelegenheiten wie im Gewerbegebiet Neuen werden meist nicht-öffentlich behandelt
Ein weiterer Grund für Nicht-Öffentlichkeit wäre, wenn es das „öffentliche Wohl“ erfordern würde. Laut einem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs von 1965 – der nicht Trossingen betraf – war zum Beispiel die nicht-öffentliche Behandlung eines Bebauungsplans rechtens, weil es bei einer öffentlichen Beratung Grundstücksspekulationen hätte geben können, die der Landwirtschaft geschadet hätten.

CDU-Fraktionssprecher Clemens Henn erläutert, warum in größeren Städten wie Tuttlingen oder Villingen-Schwenningen häufiger nicht-öffentliche Beschlüsse bekannt gegeben werden: Dort gebe es häufiger Sitzungen der Ausschüsse, die nicht-öffentlich tagen. In Trossingen dagegen habe man die Arbeit mit Ausschüssen weitgehend aufgegeben, um allen Gemeinderatsmitgliedern eine Beteiligung an den Beratungen zu ermöglichen. „Bisher“, so beurteilt Henn die Praxis der Nicht-Öffentlichkeit in Trossingen, „war das immer in Ordnung.“ Wenn Beschlüsse gefällt worden seien, dann habe der Bürgermeister diese auch bekannt gegeben, wenn auch nicht immer gleich in der darauf folgenden Sitzung. Auch Freie-Wähler-Sprecher Heinz Messner und SPD-Stadtrat Eckart Wössner halten die Praxis in Trossingen für angemessen, ebenso Willy Walter von der FDP: „Zwar gibt es immer wieder Grenzfälle“, so Walter, „und vielleicht ist man manchmal etwas zu vorsichtig, aber insgesamt kann ich da keinen großen Mangel feststellen.“